Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Unsere Firmendaten
Christian Vinkovits Kurt-Tichy-Gasse 3, 1100 Wien, Österreich, office@hauruck.at
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der “Allgemeinen Spediteurbedingungen (AÖSp)” neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den “Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport” befördert.

 

2. Unsere Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der “Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen” (AÖSp), kundgemacht in der Wiener Zeitung bzw. der jeweils gültigen Form lt. Wirtschaftskammer Österreich, für Beförderung bzw. Einlagerung von Möbeln aufgrund der “Beförderungsbestimmungen für den Möbeltransport” und der “Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport” sowie der “Bedingungen des Möbel-Speditions-Versicherungsscheines”, in deren Ergänzung aufgrund der “Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen” (AÖSp), kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure bzw. nach der jeweiligen Kundmachung in der “Wiener Zeitung” gelten.

 

3. Bedingungen / Voraussetzung
Die Erteilung des Auftrages kann schriftlich, dies kann formlos per E-Mail oder indem Sie einfach das Offert-Firmenmäßig gezeichnet an uns senden oder mündlich am Telefon. Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, gehen wir davon aus, dass die Transportwege frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Vorhandene Aufzüge dürfen von uns unter Berücksichtigung von – vom Hersteller vorgegebenen Einschränkungen – genutzt und für den An-/Abtransport verwendet werden.

 

4. Grundbedingungen
Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-/Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.

 

5. Normalarbeitszeit
Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00. Überstundenzuschläge werden gesondert abgerechnet und bei Stundenvereinbarungen gilt der vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsschein als Grundlage. Minimale Verrechnung: 2 Stunden (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen). Wegzeit: Für An- und Abfahrt innerhalb Wien wird mit einmalig mit einer Stunde verrechnet. Sonstige Wegzeiten gem. Vereinbarung.

 

6. Haftung gemäß Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport
Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung aus seinem Verschulden während der dem Auftragnehmer obliegenden Behandlung oder Beförderung des Gutes eintritt. Der Auftragnehmer hat den Schaden unter Ausschluss der Haftung für etwaige Wertminderung in Natur zu beseitigen, jedoch steht es ihm in jedem Fall frei, die Entschädigung Für einen etwaigen Schadensersatz wird immer von Zeitwert und nicht vom Anschaffungswert ausgegangen.

 

Die Haftung ist ausgeschlossen: a) für den Inhalt von Behältern aller Art, deren Ein- und Auspacken im Vertrag nicht übernommen wurde; b) für den Inhalt von auf Veranlassung des Auftraggebers beladen stehen bleibenden Möbelautos, sofern nichts anderes vereinbart ist; c) für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z.B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken. d) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für Schäden, wie z. B. zu große Belastung der Möbel, Lösen von Verleimungen, Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen sowie Witterungseinflüsse. e) für Schäden oder Verlust an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden. f) für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV- Hifi- oder ähnlich Geräten; g) für Schäden an Pflanzen oder Tieren; h) für Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere entstehen; i) für Beschädigung der Umzugsgüter bzw. an Wänden, Fenster, Böden und Stiegengeländer, während des Beoder Entladens. Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. j.) für Beschädigungen welche in Folge einer „Facharbeitertätigkeit“ (Tischler, Elektriker oder Installateur) entstehen, der Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. k.) Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Mängel spätestens am sechsten Tag nach Ablieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

 

7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Entladung und bei Auslandstransporten vor Beladung zu bezahlen.

 

8. Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Mahnspesen, Zinsen pro angefangenem Kalendermonat, sowie Inkassospesen lt. Auslage.

 

9. Voraussetzung
Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf und Einhaltung der vereinbarten Kosten sicherstellen zu können, gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus: -die Transportwege sind frei zugänglich und Liftanlagen sind wie vereinbart zugänglich und nutzbar, sowie statisch geeignet -Freier Abstellplatz für den Möbeltransportwagen ist maximal 15 Meter vom Hauseingang entfernt. -keine Leistungsbeeinträchtigung durch Schnee oder Eis.

 

10. Rechtliches
Die Preise, gemäß der Kostenzusammenstellung, sind auf Grund der Angaben des Absenders und/oder nach Feststellung des Möbelspediteurs ermittelt worden. Zuschläge für Neben- , Mehr- und Sonderleistungen, Fahrgelder und amtl. Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren, Steuern oder Fährkosten sind zusätzlich, ggf. anteilig, zu vergüten.
Falls der Empfänger des Umzugsgutes ein Dritter sein wird, ist er vom Auftraggeber darüber zu informieren, wie er sich bei der Entladung und im Schadensfall zu verhalten hat, um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern.
 
11. Sonstiges
Gesondert berechnet werden, so nicht ausdrücklich vereinbart, eventuell notwendige Arbeiten von konsultierten Professionisten (Tischler, Elektriker, etc.), sowie sämtliche, nicht durch unser Verschulden entstandene Lagerungs- oder Mehrkosten, sowie Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällig beauftragte Versicherungen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen o.g. Sonderleistungen sinngemäß. Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.
 
AGB´s wurden Zuletzt aktualisiert am 19.07.2018 um 09:51 Uhr.